Diese AGB gelten für Kunden der KNAPP AG (im Folgenden kurz: der Kunde).
1. Geltung der AGB
1.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die die KNAPP AG, Guenter-Knapp-Str. 5–7, 8075 Hart bei Graz, Austria (im Folgenden kurz: KNAPP) im Rahmen ihrer Internet-Dienstleistung unter der Domain www.digital-2-go.com sowie aufgrund von Bestellungen im Webshop unter dieser Domain für ihre Kunden erbringt (im Folgenden gemeinsam kurz: die Leistung), gelten die Geschäftsbedingungen von KNAPP, abrufbar unter www.digital-2-go.com nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.
2. Vertragsabschluss und Preise
2.1. Voraussetzung für eine Bestellung ist eine Registrierung und Freischaltung im Onlineshop. KNAPP behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen und Freischaltungen zu deaktivieren und zu löschen. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass der Kunde Unternehmer ist und dieser sämtliche Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllt.
2.2. Die von KNAPP dargebotenen Waren und Dienstleistungen sind eine unverbindliche Aufforderung von KNAPP an den Kunden, ein verbindliches Anbot für die Leistungen zu legen. Durch die Bestellung legt der Kunde ein solches verbindliches Anbot. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und KNAPP kommt erst zustande, wenn der Kunde die Zahlung gemäß Punkt 2.2 geleistet hat und KNAPP den Vertrag durch das Versenden der Bestellung angenommen hat. KNAPP wird den Versand dem Kunden mittels E-Mail bekanntgeben.
2.3. Sofern der Bestellwert den Betrag von EUR 5.000,00 nicht übersteigt ist dieser sofort zur Zahlung fällig und ohne Abzug mit den auf der Website angegebenen Zahlungsmittel zahlbar. In allen anderen Fällen ist der Kunde verpflichtet, den Gesamtbetrag auf das von KNAPP angegebene Konto spesenfrei zur Anweisung zu bringen.
2.4. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Lieferkosten. Die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ist für den Kunden verpflichtend.
3. Lieferung
3.1. Produkte werden auf Gefahr und Kosten des Kunden per Post oder durch eine Spedition an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert.
3.2. KNAPP führt Bestellungen unverzüglich aus. Stößt die prompte Ausführung einer Bestellung aus besonderen Gründen auf ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Hindernis, kann die Lieferfrist in Einzelfällen dreißig Tage übersteigen.
3.3. Gegenstand der Lieferung ist das Produkt samt Handbuch und Installationsanleitung. Dienstleistungen, wie beispielsweise die Aufstellung, Einstellung und Inbetriebnahme, sind nicht geschuldet. KNAPP stellt für Fragen einen Support unter der beim jeweiligen Produkt angegebenen Telefonnummer oder unter support@digital-2-go.com zur Verfügung.
3.4. Die Voraussetzungen, um das Produkt in Betrieb nehmen zu können, ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Webshop.
3.5. Die Lieferung erfolgt entsprechend den auf der Rechnung angegebenen Lieferbedingungen, falls nichts angegeben ist gelten INCOTERMS 2010 und wird DAP (Lieferort) entladen. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über und hat dieser alle damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.
4. Schadenersatz und Gewährleistung
4.1. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
4.2. KNAPP trifft keine Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde die Anlage entgegen den vertraglichen Vorgaben nutzt oder verändert bzw. sie nicht entsprechend sorgfältig überwacht, reinigt und wartet. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich weiters nicht auf Mängel, Schäden oder Defekte, die auf gewöhnliche Abnutzung, fehlerhafte oder nicht bestimmungsgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel oder in anderer nicht vorgesehener Weise auf Veranlassung des Kunden oder ihm zugeordneter Dritter zurückzuführen sind.
4.3. Der Kunde rügt erkannte bzw. erkennbare Mängel bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung unverzüglich, jedoch spätestens binnen 3 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich und beschreibt sie so detailliert und umfassend wie möglich. Soweit KNAPP Gewähr leistet, wird binnen angemessener Frist nach Wahl von KNAPP der Mangel vor Ort mittels Reparatur behoben, das mangelhafte Teil ausgetauscht oder das vom Kunden zurückgesendete Teil bei KNAPP verbessert. KNAPP wird den Aus- und Einbau des mangelhaften oder verbesserten Teiles nur dann durchführen, wenn dies besondere Kenntnisse erfordert und/oder der KUNDE nicht auf derartige Tätigkeiten geschult wurde. Scheitert die erste Mängelbehebung, so erhält KNAPP eine angemessene Nachfrist.
4.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Übernahme der Lieferung durch den Kunden. Bei Austausch oder Reparatur von Teilen im Rahmen der Gewährleistungsfrist endet die Gewährleistung für diese Teile 6 Monate nach Austausch oder Reparatur, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistung für die Lieferung. Für Ersatzteile beginnt die Gewährleistungsfrist mit Anlieferung.
4.5. Das Recht des Kunden auf Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums wird ausgeschlossen.
4.6. Für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung haftet KNAPP bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an der Person. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung.
4.7. Reklamationen müssen bei sonstigem Ausschluss unverzüglich nach Empfang der Lieferung ausgesprochen werden, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt und es erlöschen allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Der Vertragspartner ist zur Rüge verpflichtet.
4.8. Für Sachschäden und aus Personen- oder Sachschäden abgeleitete Vermögensschäden die KNAPP in Ausführung ihrer Lieferungen und Leistungen fahrlässig verursacht, haftet KNAPP mit 25% des Netto-Auftragswertes je Schadensereignis, insgesamt maximal mit 50% des Netto- Auftragswertes.
4.9. Schadenersatzforderungen des Kunden verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Das Verschulden seitens KNAPP ist vom Kunden nachzuweisen.
4.10. KNAPP bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der übersandten Waren. Der Kunde hat dieses Eigentumsrecht am Lieferort zu schützen. Verfügungen über die Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig.
5. Rechteeinräumung
5.1. Der Kunde hat das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, jedoch zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht, die in den Produkten installierte Software (im Folgenden kurz: die Software) für eigene Zwecke zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, zu veröffentlichen oder sonst Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen sowie Unterlizenzen oder sonstige Nutzungsrechte zu erteilen.
5.2. KNAPP bleibt Inhaberin der Urheberrechte und aller anderen gewerblichen Schutzrechte sowie Eigentümerin der Software. Sollte der Kunde gegen vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte verstoßen, kann KNAPP diese widerrufen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.3. KNAPP leistet dafür Gewähr, dass der vertraglichen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6. Höhere Gewalt
6.1. Beide Parteien sind berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten soweit einzustellen, wie diese Erfüllung durch Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird, die nicht dem Einfluss der jeweiligen Partei bzw. ihrer Lieferanten unterliegen. Die betroffene Partei wird unverzüglich eine Stellungnahme über Beginn und Ursache sowie, soweit als möglich, über die zu erwartenden Auswirkungen und voraussichtliche Dauer der Verzögerung abgeben. Termine und Fristen werden mindestens um die Dauer der Auswirkungen verlängert. Nach Wegfall des Hindernisses sind zwischen der Vertragsteilen neue Termine zu vereinbaren.
6.2. Dauert die Unterbrechung insgesamt über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten an, so kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die bis dahin von KNAPP erbrachten Leistungen werden gemäß dem bereits angefallenen Aufwand abgerechnet. Darüber hinaus haftet keine der Vertragsparteien gegenüber der anderen Partei für die Folgen von Beeinträchtigungen der Vertragserfüllung, die durch Höhere Gewalt verursacht werden.
7. Geheimhaltung
7.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von der oder über die andere Vertragspartei erfahrenen Umstände und Informationen und insbesondere alle Informationen, die nach handelsüblicher Auffassung als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, Stillschweigen zu wahren.
7.2. Die Vertragsparteien werden diese Verpflichtung im Rahmen des rechtlich Zulässigen auch ihren Angestellten und sonst von ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag beauftragten Dritten auferlegen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Österreich, Hart bei Graz.
8.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.
8.3. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Hart bei Graz.
8.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.
8.6. Sollten diese Geschäftsbedingungen mehrsprachig vorliegen, gilt die deutsche Version der Bedingungen.